Verteidigung gegen BMW Abmahnung von KLAKA Rechtsanwälte vom Fachanwalt

BMW Abmahnung rechtssicher abwehren

Markenanwalt Robert Meyen

Soforthilfe bei Abmahnungen von BMW durch KLAKA Rechtsanwälte

Abmahnung von BMW durch KLAKA

Worum geht es in der Abmahnung?

BMW ist Inhaber dutzender Marken. Neben dem BMW-Schriftzug selbst sind das bekannte Propeller-Logo, der Buchstabe “M” und etliche Kürzel von Fahrzeugtypen geschützt. BMW verfolgt Markenrechtsverletzungen rigoros. Wir haben etliche Abmahnungen beispielsweise wegen Ersatzteilen, Schlüsselanhängern oder Merchandise-Artikeln bearbeitet.

Abmahnung von BMW durch KLAKA

Wie soll ich reagieren?

Wenn Sie von BMW abgemahnt wurden, sollten Sie keine Zeit verlieren. Nach Ablauf der gesetzten Frist kann KLAKA Rechtsanwälte für BMW sofort eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage einreichen. Im Markenrecht kostet das schnell mehrere tausend Euro mehr.

Abmahnung von BMW durch KLAKA

Muss ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Die meisten Abmahnungen von BMW sind berechtigt. Der Markeninhaber hat bei Vorliegen einer Markenverletzung einen Unterlassungsanspruch. Wenn Sie nicht möchten, dass dieser im Wege der einstweiligen Verfügung oder einer Klage durchgesetzt wird, ist es ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Geben Sie nicht die verlangte Unterlassungserklärung ab. Sie geht oft über den Rechtsanspruch hinaus und kann ein Schuldanerkenntnis enthalten.

Abmahnung von BMW durch KLAKA

Was verlangt KLAKA für BMW?

Allen voran möchte BMW, dass die markenverletzenden Produkte sofort aus dem Verkauf entfernt werden. Damit es auch in Zukunft nicht mehr passiert, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Oft verlangt BMW auch eine Auskunft darüber, ob weitere Markenverletzungen vorliegen. Außerdem fordert BMW Geld, und zwar einerseits den Ersatz der eigenen Anwaltskosten für die Abmahnung und andererseits Schadensersatz.

Abmahnungen im Markenrecht durch KLAKA Rechtsanwälte für BMW-Marken

Willkommen bei Rechtsanwalt für Markenrecht Robert Meyen – Ihrem verlässlichen Partner für professionelle Rechtsberatung im Markenrecht und bei Abmahnungen. Wenn Sie mit einer Abmahnung im Namen von BMW im Markenrecht konfrontiert sind, sei es wegen des “BMW”-Schriftzugs, des markanten Propeller-Logos, der exklusiven “M”-Marke oder des kultigen “Mini”-Emblems, sind Sie hier richtig.

Warum eine Abmahnung im Markenrecht von BMW?

BMW ist bekannt für den entschlossenen Schutz seiner Markenidentität. Wenn Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit BMW-Marken im Markenrecht erhalten haben, ist es gut möglich, dass das von Ihnen genutzte Zeichen oder Logo die geschützten Markenrechte von BMW verletzt. In solchen Situationen ist professionelle Unterstützung im Markenrecht und bei Abmahnungen entscheidend, um Ihre Interessen effektiv zu verteidigen und teure Fehler zu vermeiden.

Ihre Vorteile mit Rechtsanwalt Robert Meyen im Markenrecht:

1. Spezialisierte Markenanwaltschaft

Rechtsanwalt Robert Meyen ist ein renommierter Experte im Markenrecht und hat eine beeindruckende Erfolgsgeschichte in der erfolgreichen Verteidigung gegen Abmahnungen namhafter Marken wie BMW. Er ist außerdem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat damit seine Expertise zigfach nachgewiesen.

2. Individuelle Verteidigungsstrategien im Markenrecht:

Jeder Fall ist einzigartig. Robert Meyen entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen im Markenrecht optimal geschützt sind.

3. Effektive Kommunikation mit KLAKA Rechtsanwälte:

Da KLAKA Rechtsanwälte die Abmahnungen im Namen von BMW im Markenrecht aussprechen, treten wir direkt mit der Kanzlei in den Dialog, um eine faire Lösung zu finden. Durch konstruktive Gespräche versuchen wir, kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Markenrecht zu vermeiden und eine Einigung in Ihrem besten Interesse zu erzielen.

4. Transparente Kostenstruktur bei BMW Abmahnungen im Markenrecht:

Wir legen Wert auf eine transparente Kostenstruktur und berechnen in der Regel nur die normalen gesetzlichen Gebühren im Markenrecht, damit Sie jederzeit den Überblick über Ihre rechtlichen Ausgaben behalten.

Was fordert KLAKA für BMW in der Abmahnung? Beseitigung, Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz

BMW nimmt Markenverletzungen im Markenrecht ernst und fordert in aller Regel:

  • Beseitigung: Die sofortige Einstellung und Entfernung der markenverletzenden Handlungen.

  • Unterlassung: Die verbindliche Zusage, zukünftige Markenverletzungen im Markenrecht zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch kann außergerichtlich nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Wir empfehlen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt, um nur das rechtlich Nötige zu versprechen und insbesondere kein Schuldanerkenntnis abzugeben.

  • Vernichtung: Die Herausgabe zur Zerstörung von markenverletzenden Produkten oder Materialien.

  • Auskunft: Detaillierte Informationen über die Umstände der Markenverletzung, insbesondere die Auskunft über die Menge der angekauften und verkauften Waren aber auch Einkaufspreise und Verkaufspreise. Die Auskunft muss den Rechteinhaber in die Lage versetzen, das Ausmaß des Schadens zu bewerten.

  • Erstattung der Anwaltskosten: Die Übernahme der Kosten, die BMW für die Abmahnung im Markenrecht bei KLAKA Rechtsanwälte entstanden sind.

  • Schadensersatz: Die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für entstandene Schäden im Markenrecht. Üblicherweise wird der Schaden im Rahmen der sogenannten Lizenzanalogie bemessen.

Wie Sie mit der Abmahnung und Unterlassungserklärung im Markenrecht umgehen sollten:

Eine Abmahnung und Unterlassungserklärung sind wichtige Elemente im Markenrecht. Hier sind einige umfangreiche Schritte, die Sie beachten sollten:

1. Prüfung durch Experten im Markenrecht:

Lassen Sie die Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem erfahrenen Markenanwalt wie Robert Meyen prüfen, um sicherzustellen, dass sie unnötige Fehler und Kosten vermeiden.

2. Keine voreilige Unterschrift im Markenrecht:

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell. Eine rechtliche Beratung kann helfen, unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Die Unterlassungserklärung, die BMW den Abmahnungen beifügt, geht oft über den tatsächlichen Anspruch hinaus.

3. Individuelle Anpassungen im Markenrecht:

Ihr Anwalt kann notwendige Änderungen bei der Unterlassungserklärung vornehmen, um sie Ihren Bedürfnissen anzupassen und den Schaden auf das geringste Maß zu begrenzen.

4. Fristen beachten im Markenrecht:

Reagieren Sie zeitnah auf die Abmahnung im Markenrecht, um Fristen einzuhalten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Anwalt wenigstens einen vollen Arbeitstag Zeit haben sollte, um bestmöglich zu reagieren. Notfalls können wir aber normalerweise auch eine Fristverlängerung mit KLAKA Rechtsanwälte vereinbaren.

5. Kommunikation mit KLAKA Rechtsanwälte im Markenrecht:

Markenanwalt Robert Meyen kommuniziert direkt mit KLAKA Rechtsanwälte, um im Markenrecht eine Einigung im besten Interesse aller Parteien zu erzielen.

Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Robert Meyen – Ihrem Partner bei Abmahnungen im Markenrecht.

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